Gesetzliche Verpflichtung zur Mail-Archivierung weithin unbekannt
25. April 2005 von Wolfgang SommergutLaut einer Online-Umfrage von Dr. Haffa & Partner archiviert nur ein Viertel der deutschen Unternehmen ordnungsgemäß ihre E-Mails. 35 Prozent der 70 befragten Entscheider wussten nicht, dass nach GDPdU seit Anfang 2002 alle steuerlich relevanten E-Mails zehn Jahre lang revisionssicher aufbewahrt werden müssen.
Kategorie: Content-Management, Messaging und Collaboration 3 Kommentare »
Und die restlichen 65 Prozent erklären einfach ihren Mailverkehr für steuerlich irrelevant, da sie darüber ja keine Geschäfte tätigen. Und somit hat sich das Ganze schon erledigt.
Ganz so schlimm scheint es auch nicht zu sein :-) Immerhin archivieren 25 Prozent der befragten Firmen ihre Mails so, wie es die Vorschriften verlangen.
Hallo Herr Sommergut,
das würde mich ja nun interessieren, in welchem Teil der GDPdU diese Verpflichtung zum Archivieren der EMails steht und wie das mit der IDEA-Schnittstelle ausgelesen werden soll. Nach meinem Kenntnisstand sind wir laut AO hier:
E-Mails, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind nach den allgemeinen Vorschriften des §147 Abgabenordnung aufzubewahren.
Das war aber auch schon vor der GDPdU der Fall, weil es die AO schon länger gibt. Was ist nun der nachrichtliche Gehalt der Umfrage außer der Tatsache, dass es irgendwo eine Agentur mit (derselben?) Reputation wie die berühmten „Kostolany-Nachfolger “ Gebrüder H. gibt.
Möglicherweise sollte dies Agentur einen Berater konsultieren, der zwischen AO und GDPdU zu unterscheiden vermag.
Wie heißt noch der schöne Satz von Ilse Aichinger:
„Niemand kann von mir verlangen, dass ich Zusammenhänge herstelle, solange sie vermeidbar sind.“ Freut mich, dass jetzt auch Agenturen diesen Satz beherzigen.
Mit kollegialem Gruß
Jörg Wittkewitz